Standrohrmiete

Verleih von Standrohren

Vermietung von Standrohren

Sie benötigen Wasser für eine Baustelle oder eine Veranstaltung im öffentlichen Raum?

Soweit in unserem Wasserversorgungsnetz anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie mit unseren Standrohren Wasser direkt aus dem Rohrnetz entnehmen.

Die Wasserentnahme aus Hydranten im Flecken Bovenden ist jedoch nur über Standrohre mit Wasserzählern zulässig, die von den Gemeindewerken Bovenden nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen verliehen werden.

Zum Schutz des Trinkwassers werden für unser Netzgebiet nur noch Standrohre mit Systemtrenner ausgegeben. Der Systemtrenner verhindert ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen von verunreinigten Flüssigkeiten in das Trinkwasserversorgungsnetz.

 

Details zum Verleih von Standrohren

Hier finden Sie kurz und knapp die wichtigsten Fakten zu unserer Vermietung von Standrohren.

  • Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.

  • Die Wasserabnahme wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und gemäß dem aktuellen Preisblatt für Bovender Trinkwasser abgerechnet.

  • Vor Ausgabe eines Standrohres muss bei den Gemeindewerken Bovenden eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet. 

  • Wird das verwendete Wasser nach Gebrauch in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet, wird von der Gemeinde Bovenden (Eigenbetrieb Abwasser) zusätzlich eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben.

Produktinformationen

Vermietung von Standrohren zur vorübergehenden Entnahme von Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz im Flecken Bovenden. 

Liefergebiet: Flecken Bovenden

Preisstand: 01.01.2022

 bruttonetto
Grundpreis je Standrohr und je Kalendertag0,86 €0,80 €
 Es werden mindestens brutto 10,70 €  (netto 10,00 Euro) berechnet.  
Arbeitspreisje m3 Wasser2,05 €1,92 €
Barsicherheit/KautionVor der Ausgabe eines Standrohres muss bei den Gemeindewerken Bovenden eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.  

 

Bedingungen: 

Rechtliche Grundlage für die Wasserversorgung sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die dazugehörigen Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Bovenden in der aktuellen Fassung.


Hinweise zur Abrechnung: 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Stand 01.01.2025 enthalten die Wasserpreise in Brutto die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer (MwSt.) von 7 %.  

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


Weitere Rechnungsposition: Kanalbenutzungsgebühr

Zusätzlich zu den Preisen für die Versorgung mit Frischwasser durch die Gemeindewerke Bovenden wird vom Flecken Bovenden eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben. Diese beträgt 3,35 Euro je m³ Schmutzwasser (Stand: 01.01.2025, gültig seit 01.01.2024). 

Die Rechnungs- bzw. Gebührenbescheiderstellung im Namen des Fleckens Bovenden erfolgt durch die Gemeindewerke Bovenden. 

Für weitere Informationen zum Thema Abwasser/Entwässerung wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung des Flecken Bovenden.

Liefergebiet: Flecken Bovenden

Preisstand: 01.01.2022

 bruttonetto
Grundpreis je Standrohr und je Kalendertag (bis 90. Tag)0,86 €0,80 €
 je Standrohr und je Kalendertag (ab 91. Tag)10,00 €9,35 €
 Es werden mindestens brutto 10,70 €  (netto 10,00 Euro) berechnet.  
Arbeitspreisje m3 Wasser2,05 €1,92 €
Barsicherheit/KautionVor der Ausgabe eines Standrohres muss bei den Gemeindewerken Bovenden eine Barsicherheit/Kaution in Höhe von brutto 400 Euro hinterlegt werden. Diese wird nach Standrohrrückgabe nicht sofort zurückgezahlt, sondern erst bei der Rechnungserstellung berücksichtigt. Forderungen für die Instandsetzung von Standrohren, die bei der Rückgabe Mängel aufweisen, werden ebenfalls mit der Kaution verrechnet.  

 

Bedingungen: 

Rechtliche Grundlage für die Wasserversorgung sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und die dazugehörigen Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Bovenden in der aktuellen Fassung.


Hinweise zur Abrechnung: 

Maßgeblich für die Abrechnung der Preiselemente in den Rechnungen sind die Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Änderungen im Umsatzsteuerrecht bzw. Änderungen der Mehrwertsteuersätze innerhalb des Abrechnungszeitraumes werden automatisch berücksichtigt und in der zugehörigen Rechnung ausgewiesen. 

Stand 01.01.2025 enthalten die Wasserpreise in Brutto die gesetzlich vorgegebene Umsatzsteuer (MwSt.) von 7 %.  

Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die MwSt. hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.


Weitere Rechnungsposition: Kanalbenutzungsgebühr

Zusätzlich zu den Preisen für die Versorgung mit Frischwasser durch die Gemeindewerke Bovenden wird vom Flecken Bovenden eine Kanalbenutzungsgebühr erhoben. Diese beträgt 3,35 Euro je m³ Schmutzwasser (Stand: 01.01.2025, gültig seit 01.01.2024). 

Die Rechnungs- bzw. Gebührenbescheiderstellung im Namen des Fleckens Bovenden erfolgt durch die Gemeindewerke Bovenden. 

Für weitere Informationen zum Thema Abwasser/Entwässerung wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung des Flecken Bovenden.

Standrohr mit Systemtrenner

Näheres zur Benutzung eines Standrohres sind in unserem Informationsblatt „Standrohr mit Systemtrenner“ nachzulesen.

Dokumente zum Verleih von Standrohren für Sie zusammengestellt

Den aktuellen Text der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) finden Sie hier (externer Link).

Kontakt | Standrohrverleih

Um Details für die Vermietung von Standrohren zu besprechen, nehmen Sie bitte im Vorfeld rechtzeitig Kontakt zu unserem Kundenservice auf.

Zur Ausgabe bzw. Rücknahme des Standrohrs ist eine Terminvereinbarung mit der Technik der Gemeindewerke Bovenden zwingend erforderlich. Termine sind nur möglich zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag:
    07:00 bis 08:00 Uhr und 15:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag:
    07:00 bis 08:00 Uhr und 12:00 bis 13:00 Uhr