Einbau eines Zwischenzählers

Zähler für die Gartenbewässerung

Kann beim Sparen von Abwassergebühren helfen

Im Flecken Bovenden ist es möglich, das von den Gemeindewerken Bovenden gelieferte Frischwasser auch auch zur Gartenbewässerung zu nutzen.

Was viele nicht wissen: Wer zum Beispiel im Jahr größere Mengen an Wasser benötigt, um häufig den Rasen oder das Blumenbeet im eigenen Garten zu wässern, kann mithilfe eines Zwischenzählers einen Teil der Schmutzwassergebühren einsparen.

Erste Schritte

Für die Installation eines Gartenwasserzählers beachten Sie bitte unsere Hinweise: 

  • Zuerst muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie bei den Gemeindewerken Bovenden.

  • Der Wasserzähler kann selbstständig installiert werden. Die Arbeiten müssen jedoch fachmännisch ausgeführt werden, im Idealfall durch einen autorisierten Fachhandwerker. 

  • Wichtig: Von der Hauptinstallation muss eine separate Wasserleitung mit einer gesonderten Entnahmestelle, wie ein Außenwasserhahn oder ein Wasserhahn in der Garage oder im Keller, vorhanden sein.

  • Nach Einbau des Zwischenzählers muss mit den Gemeindewerken Bovenden ein Termin für die kostenpflichtige Abnahme vereinbart werden. Die Abnahme wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • Für das Trinkwasser, welches aus dieser Entnahmestelle in den Garten gelangt, kann die Schmutzwassergebühr in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden.

Was zu beachten ist

  • Der zusätzliche Wasserzähler muss fest in der Leitung installiert sein. Eine Messeinrichtung zum Aufschrauben auf den Wasserhahn wird nicht anerkannt.

  • Zwischen dem Wasserzähler und dem Außenwasserhahn o. ä. darf keine weitere Entnahmestelle oder Sanitäreinrichtung vorhanden sein, von der Frischwasser in das Abwassersystem bzw. in die Kanalisation gelangen könnte.

  • Ebenfalls unter dem Wasserhahn für die Gartenbewässerung darf sich kein Anschluss an die Abwasserkanalisation befinden, wie ein Bodenablauf oder ein Waschbecken.

  • Voraussetzung, um die besondere Abnahmemenge von den Kanalbenutzungsgebühren auszuschließen, ist ein geeichter Zwischenwasserzähler. Die Eichfrist und damit die Nutzungsdauer eines Zwischenzählers umfasst 6 Jahre. 

  • Sofern die Vereinbarung fortgeführt werden soll, ist nach Ablauf einer Eichfrist auf Veranlassung und Kosten des Eigentümers der bisherige Zähler durch eine neu geeichte Messeinrichtung auszutauschen. Zugehörige Zählernummern und der Stand des alten und des neuen Zählers sind den Gemeindewerken unverzüglich mitzuteilen.

  • Für den Einbau und die Wartung des Gartenwasserzählers kann ein Installateur beauftragt werden. Die Kosten hat der Nutzer bzw. Eigentümer selbst zu tragen.

Wichtiger Hinweis für die kalte Jahreszeit

Frostschäden können zu teuren Reparaturen oder einem vorzeitigen Austausch des Zählers führen.

Unser Tipp: Ein Gartenwasserzähler, auch Zwischenzähler genannt, sollte im Winter vor Frost geschützt werden, um Schäden zu vermeiden. Dies kann durch eine vollständige Entleerung der Leitung oder durch eine frostsichere Installation erreicht werden.

Kundenservice

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