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Informationen zur Zählerablesung für die Jahresabrechnung 2025

18.11.2025

Es ist wieder so weit: Um die Jahresabrechnungen zu erstellen, benötigen die Gemeindewerke Bovenden aktuelle Zählerstände für Strom, Gas, Trinkwasser und Wärme.

Im Kernort Bovenden führen Mitarbeitende der Gemeindewerke Bovenden zusammen mit Ihrem Ablesedienstleister, der Metering Service Gesellschaft mbH (MSG), ab dem 24. November 2025 die Ablesung der Zähler durch.

Für die Ablesung der Zähler in den Ortsteilen erfolgt in diesem Jahr der Versand von Selbstablesekarten.


Ablesung im Kernort Bovenden

Die Ablesung im Kernort Bovenden wird vorwiegend durch Mitarbeitende der Gemeindewerke sowie Beauftragte ausgeführt. Die Ableser verfügen über einen entsprechenden Ausweis mit Namen und Lichtbild. Kunden können sich zusätzlich den Personalausweis zeigen lassen. Als weiteres Erkennungsmerkmal tragen die Mitarbeitenden Westen mit dem Aufdruck Zählerablesung und dem Unternehmenslogo der Gemeindewerke.

Das Ableseteam ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 17 Uhr im Kernort Bovenden unterwegs. An Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Ablesung.

Damit die Arbeiten beim Kunden ungehindert durchgeführt werden können, müssen die Zähler im Haus frei zugänglich sein.

Kunden die nicht angetroffen wurden, finden in ihrem Briefkasten eine entsprechende Mitteilung mit weiteren Informationen.


Legitimation prüfen, Ausweis zeigen lassen

Bestehen Zweifel an der Identität des Ablesers, sollte der Kunde sich direkt bei den Gemeindewerken vergewissern, ob es sich um einen befugten Mitarbeiter handelt. 

Einfach kurz anrufen, während der Ableser an der Tür wartet. Die Mitarbeitenden im Kundenzentrum sind montags, dienstags und donnerstags zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr unter der Rufnummer 0551 900333-155 erreichbar. Sollten Bedenken nicht direkt geklärt werden können – beispielsweise außerhalb der Geschäftszeiten – kann mit dem Ableser ein neuer Termin vereinbart werden.

Ausdrücklich weisen die Gemeindewerke darauf hin, dass bei der Ablesung nicht nach der Zählernummer, einer Rechnung oder den Vertragsunterlagen gefragt wird. Die nötigen Daten sind dem Ableser bekannt. Auch schließen die Gemeindewerke Bovenden an der Haustür keine Verträge für Energie ab.


Abnahmestellen außerhalb des Kernorts

Kunden in den Ortschaften Billingshausen, Eddigehausen, Emmenhausen, Harste, Lenglern, Reyershausen und Spanbeck erhalten bis Mitte Dezember 2025 ein Anschreiben mit Hinweisen zur Meldung der Zählerstände.

Ein einfacher Weg zur Übermittlung der Zählerstände führt über digitale Methoden. Hierzu gehört der QR-Code, der im Schreiben der Gemeindewerke Bovenden aufgedruckt ist. Nach Scannen des QR-Codes per Smartphone oder Tablet gelangt man zur Eingabeseite. Hier den Hinweisen folgen, um die Zählerstände einzutragen. Zudem können an dieser Stelle Fotos von den Zählern und den aktuellen Messwerten hochgeladen werden.

Natürlich können die Zählerstände auch auf der Ablesekarte eingetragen und auf dem klassischen Weg portofrei per Post an die Gemeindewerke gesendet werden.


Frist für Erfassung der Messeinrichtungen

Damit die Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2025 reibungslos erstellt werden können, bitten die Gemeindewerke Bovenden um Angabe der Zählerstände bis zum 29.12.2025.

Wichtig ist auch, dass sämtliche in den lokalen Versorgungsnetzen vorhandenen Messeinrichtungen erfasst werden. Denn auch für andere Anbieter ermitteln Gemeindewerke die Daten im Flecken Bovenden. Dazu sind die Gemeindewerke als Netzbetreiber im Flecken Bovenden verpflichtet.


Kontakt zum Kundenserviceteam

Bei Fragen zur Ablesung und für weitere Informationen stehen das Team der Gemeindewerke während der Geschäftszeiten gern zur Verfügung.

In Zusammenhang mit der Zählerablesung bedanken sich die Gemeindewerke Bovenden im Voraus bei allen Kunden für die Unterstützung.


So erreichen Sie Ihre Gemeindewerke Bovenden:

So erreichen Sie das Kundenzentrum der Gemeindewerke Bovenden:


Geschäftszeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr