Zum 1. Juli 2022 sinkt die gesetzliche EEG-Umlage auf 0,00 Cent je Kilowattstunde (kWh) Strom. Die Gemeindewerke Bovenden geben die Senkung automatisch und in voller Höhe an ihre Stromkunden weiter. Dadurch reduzieren sich die Arbeitspreise für elektrische Energie sowohl in der Grundversorgung als auch für die Produktfamilie Plesse-Strom für jede Kilowattstunde Strom um 3,723 Cent netto oder etwa 4,430 Cent brutto inklusive Mehrwertsteuer.
Was diese Maßnahme aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung konkret für ihre Stromkunden im Flecken Bovenden und dem Umland bedeutet, erklären die Gemeindewerke Bovenden mit einer Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Mit der EEG-Umlage wird seit vielen Jahren die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Windenergie und Photovoltaik gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.01.2022 beläuft sich die EEG-Umlage für eine Kilowattstunde auf 3,723 Cent netto. Dieser Betrag ist in den aktuellen Strompreisen noch enthalten. In Anbetracht der Entwicklungen in den vergangenen Monaten hat der Bundestag vor wenigen Wochen das Gesetz zur Absenkung der Energiekostenbelastung beschlossen.
Um alle Letztverbraucher von den stark gestiegenen Energiepreisen in Deutschland zu entlasten, wird die EEG-Umlage ab den 01.07.2022 auf 0,00 Ct/kWh abgesenkt.
Die Gemeindewerke Bovenden werden die Absenkung der EEG-Umlage direkt mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung 1:1 weitergeben. Das bedeutet, dass sich bei allen Stromkunden der Gemeindewerke Bovenden die Stromarbeitspreise ab dem 01.07.2022 um netto 3,723 Ct/kWh reduzieren – und das automatisch.
Bei einem 4-Personenhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch kann der Wegfall der EEG-Umlage die Stromkosten für das zweite Halbjahr 2022 um rund 75 Euro senken. Die Ersparnis wird in der nächstfolgenden Abrechnung offenkundig.
Anders als bei Preisänderungen üblich, werden die Gemeindewerke Bovenden wegen dieser gesetzlichen Sonderregelung nicht mit einem Kundenanschreiben über den „Wegfall“ der EEG-Umlage informieren.
Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh wird ab 01.07.2022 automatisch umgesetzt und anteilig in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung und/oder einer zwischenzeitlichen Schlussabrechnung (beispielsweise bei einem Umzug) berücksichtigt. Der Kunde wird anhand der Rechnung nachvollziehen können, wie sich die Absenkung der EEG-Umlage auswirkt.
Die laufenden Abschlagszahlungen werden durch die Gemeindewerke Bovenden nicht angepasst. Auf Wunsch von Kunden ist dies natürlich möglich.
Auf Basis der durchschnittlichen Verbrauchswerte wird eine individuelle zeitliche Abgrenzung des Stromverbrauchs vom Anfang des Abrechnungszeitraums bis zum 30.06.2022 vorgenommen. Erfahrungsgemäß erfolgt die anteilmäßige Berechnung sehr zuverlässig und plausibel.
Wer mit einer maschinell durchgeführten Abgrenzung zur Verbrauchsermittlung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich zum 30.06.2022 den zum Kundenkonto zugehörigen Stromzähler selbst ablesen und die Daten zeitnah an die Gemeindewerke Bovenden übermitteln. Die Gemeindewerke Bovenden bitten darum, den Zählerstand über das Online Kundenportal auf der Website der Gemeindewerke mitzuteilen. Mit der Nutzung des Internetangebotes können die Zählerstände direkt in dem Kundenkonto eingetragen werden, anschließend erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.
Kunden können die Ablesedaten zudem auf dem herkömmlichen Postweg oder elektronisch via E-Mail mitteilen. Dabei sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Zählernummer, Zählerstand, Ablesedatum sowie der Kundenname und die Anschrift der Lieferstelle.
Für weitere Informationen steht das Team der Gemeindewerke Bovenden gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind montags, dienstags und donnerstags zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr persönlich im Kundenzentrum im Rathaus Bovenden (Rathausplatz 1, 37120 Bovenden) und telefonisch unter der Rufnummer 0551 900333-155 zu erreichen.
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