In der Regel erhalten die Energie- und Wasserkunden der Gemeindewerke Bovenden die Jahresverbrauchsabrechnungen Mitte Januar. In Folge der Energiekrise und damit gesetzlicher Änderungen durch den Bund, müssen dieses Jahr systemseitig umfangreiche Programmierungen angepasst werden. So muss in den Jahresrechnungen für 2022 die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme berücksichtigt werden. Dadurch verzögert sich Versand aller Rechnungen.
Aktuell arbeiten die Gemeindewerke Bovenden und die Softwaredienstleister mit Hochdruck an der Erstellung der Rechnungen. Nach heutigen Erkenntnissen gehen die Gemeindewerke davon aus, das die Rechnungen Ende dieses Monats erstellt und in der ersten Februarwoche verschickt werden können. Für die Verzögerung entschuldigen sich die Gemeindewerke und bitten um Verständnis.
Staatliche Preisbremsen
Gleichzeitig weisen die Gemeindewerke darauf hin, dass die komplexen Regelungen zu den erst Ende Dezember beschlossenen Preisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen in den Jahresrechnungen und damit bei der Berechnung der Abschläge für 2023 noch nicht berücksichtigt werden.
Durch den Gesetzgeber wurde festgelegt, dass die Preisbremsen zum 1. März 2023 in Kraft treten. Den neuen Gesetzen entsprechend wird der monatliche Abschlagsbetrag ab März 2023 neu ermittelt. Für Januar und Februar soll die finanzielle Entlastung dann rückwirkend greifen.
Zu beachten ist: Die rückwirkende Regelung bedeutet auch, dass Kunden im Januar und Februar die mit der Jahresabrechnung mitgeteilten Abschläge zahlen müssen. Im März erfolgt dann eine Verrechnung oder Gutschrift mit den festgesetzten Entlastungsbeträgen. Näheres zu den Auswirkungen der Preisbremsen teilen die Gemeindewerke Bovenden ihren Kunden im März in einem Anschreiben per Post mit. Darin informieren die Gemeindewerke auch über die Neuberechnung des individuellen Abschlages.
Geänderte Zahlungsfristen
Durch die Verzögerung beim Rechnungsversand verschieben sich auch die Zahlungsfristen: Etwaige offene Beträge aus der Jahresverbrauchsabrechnung sowie der Abschlag Januar werden erst zum 15.02.2023 fällig. Der Abschlag Februar ist dann wie gewohnt zum Monatsende zu zahlen. Die kurze Zeit zwischen den Zahlungsterminen bedauern die Gemeindewerke Bovenden – aufgrund der aktuellen Situation habe man momentan aber keine andere Möglichkeit. Zu beachten ist, dass im Januar 2023 keine Abschlagszahlung an die Gemeindewerke Bovenden erfolgt. Zudem wurde der Abschlag Dezember für Gas- und Wärmelieferungen durch den Staat übernommen.
Vorteile durch MwSt.-Senkung ganzjährig in 2022
Die Gemeindewerke Bovenden haben im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2022 für Gas und Wärme aber auch erfreulichere Nachrichten: Statt nur für die Monate Oktober bis Dezember 2022 werden die Gemeindewerke den für Gas- und Wärmelieferungen reduzierten Steuersatz (statt 19 % beträgt die Umsatzsteuer nur 7 %) für das gesamte Jahr 2022 berechnen. Damit ermöglichen die Gemeindewerke Bovenden ihren Kunden einen größtmöglichen Steuervorteil.
Zumindest alle Privatkunden der Gemeindewerke mit einer ganzjährigen Gaslieferung profitieren auf besondere Weise und sparen bares Geld. Diese Ausnahme gilt wohlgemerkt ausschließlich für die zum Stichtag 31.12.2022 abzurechnenden Jahresabnahmemengen. Bei Kunden, die beispielsweise monatlich Rechnungen für Gas und Wärme erhalten, muss die Abgrenzung mit Bezug auf den unterjährigen Leistungszeitraum erfolgen.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Auch bei den Gemeindewerken Bovenden weiß man, dass die Entwicklung bei den Energiepreisen unerfreuliche Nachrichten sind und eine starke finanzielle Belastung für Kunden darstellen können.
Sollten Kunden finanzielle Schwierigkeiten haben oder Zahlungsverzug ahnen, bitten die Verantwortlichen der Gemeindewerke Bovenden darum, schnell Kontakt zum Kundenserviceteam aufzunehmen. Ziel ist es, gemeinsam und frühestmöglich eine für alle Seiten konstruktive Lösung zu finden.
Kundeninformation
Für Auskünfte und Beratungen ist das Team vom Kundenservice der Gemeindewerke Bovenden in der Regel montags, dienstags und donnerstags zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie mittwochs und freitags zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr unter der Rufnummer 0551 900333-155 und persönlich im Kundenzentrum im Rathaus Bovenden (3. OG) zu erreichen. Offene Fragen können auch schriftlich per E-Mail (service@gemeindewerke-bovenden.de) oder per Brief mitgeteilt werden. Selbstverständlich wird jedes Anliegen umgehend bearbeitet.